Übersicht: Regelungen der Bundesländer zur Impfterminvergabe

Aufgrund der noch geringen Impfstoffkapazitäten werden derzeit nur Personen der Gruppe „höchster Priorität“ (Gruppe/Stufe 1) geimpft. Dies sind Bewohner*innen von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen oder engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen und Bürger*innen über 80 Jahre. Die Einteilung in die Gruppen ist durch die ⇒Impfverordnung festgelegt. Grundlage der Impfverordnung ist ein ⇒ Vorschlag der STIKO (Ständige Impfkommission)  

Die Atemwegsliga hat eine Übersicht der versch. Vorgehensweisen bei der Impfterminvergabe der Bundesländer aufgestellt. In der nachfolgenden Datei finden Sie diese Regelungen sowie Telefonnummern zur Impfterminbuchung und Links zu Webseiten der Länder.

Mehr zum Thema Corona-Schutzimpfung finden Sie unter dem Servicepunkt >> Impfen <<

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