S2k-Leitlinie Silikose veröffentlicht
Das regelmäßige Inhalieren von feinstem Staub, wie es etwa im Bergbau, Straßenbau oder in der Metall- und Glasindustrie auftritt, kann Lungenkrankheiten verursachen. Die sogenannte Silikose (Quarzstaublunge) wird unter bestimmten Voraussetzungen auch als Berufskrankheit anerkannt. Der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich trägt die jetzt veröffentlichte Aktualisierung der S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) der Berufskrankheitenverordnung“ Rechnung. Die Empfehlungen richten sich an relevante Fachärztinnen und -ärzte wie etwa aus der Pneumologie, Arbeitsmedizin, Radiologie oder Onkologie und Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen – zum Beispiel bei Kostenträgern, beim Ärztlichen Sachverständigenbeirat oder bei Sozialgerichten.