Inhalativa gehören auf die Substitutions-Ausschlussliste

Medikamente, die in die Substitutions-Austauschliste aufgenommen werden, unterliegen nicht der sogenannten Aut-idem-Regelung und können somit nicht vom Apotheker durch eine kostengünstigere wirkstoffgleiche Alternative ersetzt werden. Die Liste soll nach G-BA-Angaben fortgeführt werden. Beraten wird derzeit über die Aufnahme von Antikonvulsiva, Opioidanalgetika, Dermatika sowie Inhalativa zur Behandlung des Asthma bronchiale und der COPD (1).

Die deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, der Bundesverband der Pneumologen und der Verband Pneumologischer Kliniken sowie die Deutsche Atemwegsliga möchten nach Absprache untereinander den G-BA bei seiner Entscheidungsfindung unterstützen und fordern insbesondere die Inhalativa in die Substitutions-Austauschliste aufzunehmen.

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